So prüfen Sie einen Charter-Operator in den amtlichen Registern
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie einen Charter-Operator prüfen, müssen Sie niemandem auf sein Wort vertrauen, auch uns nicht. Einige öffentliche Listen erledigen den größten Teil der Arbeit. JETAURA vermittelt Charterflüge als Broker, also als Vermittler; der Flug selbst wird vom Operator durchgeführt, dem Luftfahrtunternehmen mit der Genehmigung. Dieser Leitfaden zeigt, wo die amtlichen Verzeichnisse liegen und wo jedes von ihnen aufhört.
Beginnen Sie mit dem Namen des Operators, nicht mit dem Flugzeug
Ein Eintragungskennzeichen auf einem Foto wirkt wie eine gute Spur. Das ist es nicht, jedenfalls nicht für sich allein. Die Behörden führen das Unternehmen, das die Betriebsgenehmigung hält. Der Name ist deshalb der Schlüssel zu jeder Genehmigungsliste weiter unten.
Die UK Civil Aviation Authority schreibt: „By law you must be told the name of the operator.“ In anderen Märkten fragen Sie ihn schriftlich ab.
Warum die Genehmigung beim Operator liegt und was die Regeln in den USA, der EU und Großbritannien dazu sagen, steht in unserem Artikel über Sicherheit im Privatjet und die Genehmigung hinter einem Charterflug.
Welches Register beantwortet welche Frage
| Register | Geführt von | Was es zeigt | Was es nicht zeigt |
|---|---|---|---|
| Liste der Part-135-Operatoren und ihrer Flugzeuge (Part 135 ist die US-Genehmigung für gewerblichen Charter) | FAA (USA) | Laut FAA, ob „an operator is certificated for charter and which aircraft are authorized for charter“. Suchbar nach Name des Operators oder Kennzeichen (N-Number) | Alles außerhalb der US-Zulassung |
| Liste der britischen Air Operator Certificates | UK Civil Aviation Authority | Operatoren mit einem britischen AOC. Die CAA schreibt, Sie könnten so „confirm they are legal“ | Operatoren mit einer Genehmigung aus anderen Ländern |
| G-INFO | UK Civil Aviation Authority | Den „registered owner(s)“ eines in Großbritannien registrierten Flugzeugs, mit Auszugsdatum | Das rechtliche Eigentum: Die CAA hält fest, das Register sei „not a register of legal ownership“ |
| Nationale AOC-Listen, etwa die Liste des LBA | Nationale Behörde, hier das deutsche Luftfahrt-Bundesamt | Luftfahrtunternehmen mit gültiger Betriebsgenehmigung, mit Anschrift und AOC-Nummer | Unternehmen mit einer Genehmigung aus anderen EU-Staaten |
| Authorised Third Country Operators | EASA | Luftfahrtunternehmen außerhalb der EU mit einer Genehmigung nach Part-TCO, der EASA-Genehmigung für Operatoren von außerhalb der EU, mit Staat, AOC-Nummer und TCO-Code | In der EU genehmigte Operatoren |
| EU-Flugsicherheitsliste | Europäische Kommission | Fluggesellschaften, die „subject to an operating ban or operational restrictions within the European Union“ sind | Ob ein Operator, der nicht auf der Liste steht, eine Genehmigung hat |
Die EU-Flugsicherheitsliste ist eine Liste von Verboten. Wer nicht darauf steht, hat damit nichts über seine Genehmigung belegt; es gilt nur kein Verbot.
Zwischenstand: Ordnen Sie das Register der Frage zu. Genehmigungslisten beantworten „Ist dieser Operator genehmigt?“, Luftfahrzeugregister beantworten „Auf wen ist dieses Flugzeug eingetragen?“, und die EU-Flugsicherheitsliste beantwortet „Ist diese Fluggesellschaft gesperrt?“.
Die Prüfung Schritt für Schritt
Klären Sie vor den Schritten, welches Land den Operator genehmigt hat. Für die EU erläutert die EASA, dass das AOC von der zuständigen Behörde ausgestellt wird, in der Regel der nationalen Luftfahrtbehörde am Hauptsitz des Operators. Daran erkennen Sie, welche Liste Sie öffnen müssen.
- 1. Lassen Sie sich den vollständigen Firmennamen des Operators schriftlich geben, zusammen mit dem Land, das die Genehmigung erteilt hat.
- 2. Öffnen Sie die Genehmigungsliste dieses Landes. Die FAA-Part-135-Liste für die USA, die AOC-Liste der CAA für Großbritannien, die Liste der nationalen Behörde innerhalb der EU. Die LBA-Liste in Deutschland zeigt zum Beispiel für jedes Unternehmen eine AOC-Nummer.
- 3. Fliegt ein Operator von außerhalb der EU in die EU ein, prüfen Sie die EASA-Liste der Authorised Third Country Operators. Sie führt für jedes Unternehmen die AOC-Nummer.
- 4. Suchen Sie den Namen des Operators in der EU-Flugsicherheitsliste.
- 5. Notieren Sie das Datum jeder Liste, die Sie benutzt haben. Der EASA-TCO-Bericht trägt einen „last updated“-Zeitstempel, und laut CAA zeigt G-INFO ein Auszugsdatum, das „confirms when the data is accurate to“.
Zu Schritt 4: Die Europäische Kommission schreibt, „the only authentic version of the EU air safety list is the version which is annexed to the latest applicable Commission Implementing Regulation“, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union. Hängt etwas davon ab, sehen Sie im Amtsblatt nach.
Zwischenstand: Fünf Schritte, und der Name des Operators zieht sich durch alle.
Was das für Ihre Anfrage bedeutet
Eine Registerprüfung wird erst nützlich, wenn es eine Reise gibt, auf die sie sich bezieht. Welcher Operator fliegen kann, hängt von der Strecke ab, vom Datum, von der Passagierzahl und vom Flugzeugtyp, der zur Reise passt.
Deshalb beginnt eine Anfrage bei JETAURA mit Ihren Reisedaten: Abflugort, Ziel, Datum und Passagierzahl. Unser Aviation Team prüft verfügbare Flugzeuge. Sie erhalten ein auf Ihre Reise zugeschnittenes Angebot, kein pauschales „ab“-Versprechen. Nach Ihrer Bestätigung koordinieren wir die weiteren Schritte mit dem zuständigen Operator.
Was wir tun und was der Operator tut, ist getrennt:
- Wir prüfen Optionen, erstellen ein individuelles Angebot und koordinieren nach Ihrer Bestätigung.
- Der Operator hält die Genehmigung und führt den Flug durch.
Ein gedachtes Beispiel: Sie erhalten ein Angebot für einen Flug aus Deutschland. Sie fragen nach dem Namen des Operators und nach dem Land, das ihn genehmigt hat. Die Antwort lautet Deutschland, also öffnen Sie die LBA-Liste, finden das Unternehmen und notieren die AOC-Nummer und das Datum der Liste. Den Namen gleichen Sie mit der EU-Flugsicherheitsliste ab.
Zwischenstand: Unser Aviation Team prüft Optionen, der Operator hält die Genehmigung und führt den Flug durch, und die Registerprüfung läuft über den Namen des Operators.
Planen Sie bereits eine Reise? Unverbindlich anfragen mit Strecke, Datum und Passagierzahl.
Was sagt ein Eintrag in einer amtlichen Liste aus?
Ein Eintrag in einer amtlichen Genehmigungsliste zeigt, dass eine Luftfahrtbehörde den Operator zum Datum der Liste genehmigt hatte. Es ist keine Sicherheitsbewertung. Die EASA beschreibt ein Air Operator Certificate als Genehmigung für „specific operations of commercial air transport“. Welche Flüge es abdeckt, hängt also von der Genehmigung des jeweiligen Operators ab.
Worauf Sie über die Genehmigung hinaus achten, steht in wie Sie ein Privatjet-Charterunternehmen auswählen.
Fragen, die andere auch stellen
Was ist die EU-Flugsicherheitsliste?
Die EU-Flugsicherheitsliste wird von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Nach Angaben der Kommission ist sie „a list of airlines that are subject to an operating ban or operational restrictions within the European Union, due to not meeting international aviation safety standards“. Rechtlich verbindlich ist allein die Fassung im Anhang der jüngsten Durchführungsverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Was zeigt G-INFO über ein Flugzeug?
G-INFO ist die Suche der UK Civil Aviation Authority im britischen Luftfahrzeugregister. Sie zeigt den eingetragenen Eigentümer (registered owner) eines in Großbritannien registrierten Flugzeugs zum Zeitpunkt des Datenauszugs. Die CAA hält fest, dass das Register „is not a register of legal ownership, and registration does not confirm legal title“.
Wie prüfen Sie einen Charter-Operator von außerhalb der EU?
Für Operatoren von außerhalb der EU führt die EASA die Genehmigung nach Part-TCO. Die EASA beschreibt sie als „one single safety authorisation valid in 31 EASA Member States“. Die EASA veröffentlicht eine Liste der genehmigten Drittland-Operatoren mit Heimatstaat, Name des Operators und AOC-Nummer. Wer nur überfliegt und keine Landung plant, braucht sie laut EASA nicht.
Wo finden Sie die AOC-Nummer eines Operators?
Die AOC-Nummer eines Operators steht in den amtlichen Genehmigungslisten der jeweiligen Luftfahrtbehörden. Die EASA-Liste der Authorised Third Country Operators führt die AOC-Nummer für jedes Luftfahrtunternehmen außerhalb der EU, und nationale Listen wie die des deutschen Luftfahrt-Bundesamts zeigen sie für die von ihnen genehmigten Unternehmen.
Wo ein Broker in all dem steht, lesen Sie in wie ein Privatjet-Broker arbeitet oder in wie JETAURA als Broker arbeitet.
Planen Sie einen Flug? Beginnen Sie mit den Details
Über JETAURA Verfasst vom Aviation Team von JETAURA. JETAURA vermittelt Privatjet-Charterflüge über ein Netzwerk von Luftfahrtpartnern und Operatoren. Wir prüfen zu jeder Anfrage passende Flugzeuge und stellen Optionen zusammen; der Flug selbst wird durch den jeweiligen Operator durchgeführt.
Quellen (abgerufen am 15. September 2026; alle Listen werden laufend aktualisiert)
- FAA: FAA-certificated Aircraft Operators (Legal Part 135 holders)
- UK Civil Aviation Authority: Making sure your flight is legal, G-INFO: what do the data fields mean? und Guidance on using G-INFO
- EASA: Air operator certificate (AOC), Third-Country Operators (TCO) und Authorised Third Country Operators, zuletzt aktualisiert am 15. September 2026
- Luftfahrt-Bundesamt: Genehmigung deutsche Fluggesellschaften und Liste der genehmigten Luftfahrtunternehmen, Stand 15. September 2026 (deutsch)
- Europäische Kommission: EU Air Safety List, Liste mit Stand 9. Juni 2026
Dieser Artikel erklärt amtliche Register zur allgemeinen Information. Er ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Luftfahrtbehörde.
- FAA — FAA-certificated Aircraft Operators (Legal Part 135 holders) (YELLOW, Quellensammlung)
- UK CAA — Making sure your flight is legal (YELLOW, Quellensammlung)
- UK CAA — G-INFO: What do the data fields mean? (source-verifier YELLOW 2026-09-15)
- UK CAA — Guidance on using the G-INFO search (source-verifier YELLOW 2026-09-15)
- EASA — Air operator certificate (AOC) (YELLOW, Quellensammlung; in-der-Regel-NAA-Formulierung)
- Luftfahrt-Bundesamt — Liste der genehmigten Luftfahrtunternehmen, Stand 15.09.2026 (source-verifier YELLOW 2026-09-15; v-Parameter versioniert)
- Luftfahrt-Bundesamt — Genehmigung deutsche Fluggesellschaften (source-verifier YELLOW 2026-09-15)
- EASA — Third-Country Operators (TCO) (source-verifier YELLOW 2026-09-15)
- EASA — Authorised Third Country Operators, last updated 15/09/2026 (source-verifier YELLOW 2026-09-15)
- European Commission — EU Air Safety List, list as of 9 June 2026 (source-verifier YELLOW 2026-09-15)
